4609: Aiwanger-Beschwerde zurückgewiesen

Die Beschwerde des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger (Freie Wähler) beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ in der Flugblatt-Affäre ist neben 17 anderen Beschwerden zurückgewiesen worden. Die Berichterstattung sei inhaltlich und presseethisch nicht zu beanstanden. An der Aiwanger-Verdachtsberichterstattung habe ein erhebliches öffentliches Interesse bestanden. „Die Vorwürfe standen in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns.“ Die Vorwürfe seien so gravierend gewesen, dass darüber berichtet werden durfte, ohne dass Aiwangers Persönlichkeitsschutz verletzt worden wäre.

Die journalistische Sorgfaltspflicht sei nicht verletzt worden. Auch habe Aiwanger genügend Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt. Eine Vorverurteilung habe es nicht gegeben. Von „Kampagnenjournalismus“ könne keine Rede sein. Die einschlägigen Beiträge waren in der SZ zwischen dem 25. und 28. August 2023 erschienen (SZ 6.12.23).