Die Verfassungsbeschwerde Andrea Tandlers, der Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, gegen die Anordnung der Untersuchungshaft ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie entspräche nicht „den gesetzlichen Begründungs- und Substantiierungsanforderungen“. Tandler sitzt seit Januar 2023 in Untersuchungshaft. Auch inhaltlich zeigten „die Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend begründet auf“.
Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen vorgeworfen. Dabei geht es um nicht gezahlte Einkommenssteuern in Höhe von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuer von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung in Höhe von 8,2 Millionen Euro. Ferner wird Tandler Subventionsbetrug vorgeworfen, da sie 26,5 Millionen Euro Provision aus Maskendeals verschwiegen und für ihre Agentur Soforthilfen von 9.000 Euro beantragt habe. Ausgangspunkt des Falls waren Provisionszahlungen. Nun muss das Landgericht München I über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden (SZ 23.6.23).