4188: Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus findet am 12. Februar statt.

Auf Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts findet die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2023 statt. Noch ist allerdings nicht endgültig geklärt, ob die Wahl im September 2021 verfassungsgemäß war. Aber das Bundesverfassungsgericht lehnte 40 Eilanträge gegen die Wiederholungswahl ab. Sie waren eingelegt worden, um zu erreichen, dass vor einer Wiederholungswahl das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom November 2022 überprüft werden sollte. Die Berliner Wahlen im September 2021 waren chaotisch verlaufen. Es fehlte an Wahlzetteln, Wahllokale hatten bis nach 18 Uhr geöffnet. Wähler mussten teilweise stundenlang warten (SZ 1.2.23).

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