4014: Weniger Bundestagsabgeordnete

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags sind sich einig darin, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten verkleinert werden muss. Sie sind sich nur nicht einig darin, wie. Der Bundestag hat eine Regelgröße von 598. Tatsächlich hat das hohe Haus auf Grund von Überhang- und Ausgleichsmandaten 736 Mitglieder. SPD, Grüne und FDP wollen die Sitze vorrangig nach dem Zweitstimmenergebnis verteilen. Auf Grund von Erststimmen sollen Mandate nur noch nach dem Verhältnis der Zweitstimmen vergeben werden. CDU und CSU halten es für verfassungswidrig, wenn in einem Wahlkreis mit der Mehrheit der Stimmen direkt gewählte Bewerberinnen und Bewerber nicht automatisch in den Bundestag einziehen. Das Bundeswahlgesetz bestimmt, dass der Bundestag in personalisierter Verhältniswahl gewählt wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass Ausgleichsmandate nur in einem gewissen Umfang mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Nach dem bisherigen Wahlrecht ziehen alle direkt gewählten Abgeordneten ins Parlament ein. Eine Kappung der Direktmandate würde sich vorwiegend zu Ungunsten der Union und vor allem der CSU auswirken (Boris Herrmann, Paul-Anton Krüger, SZ 31.8.22).