3894: Neuer Medienstaatsvertrag im Herbst

In unseren bewegten Zeiten ist allen vernünftigen Zeitgenossen bewusst, wie wichtig ein gut funktionierender öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Radio und Fernsehen) ist. Das heißt nicht, dass er fehlerfrei ist. Aber er liefert eine gute Basis für eine noch bessere Informationspolitik. In Zeiten, wo anderswo ausschließlich Propaganda getrieben wird. Der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist

Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung.

Nun bekommen wir im Herbst einen neuen Medienstaatsvertrag. Die Vorsitzende der Rundfunkländerkommission, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentein Malu Dreyer (SPD), sagt, der Markenkern von ARD und ZDF „ist die Kultur, die Bildung, die Information, die Beratung und das ist auch die Unterhaltung, wenn sie einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht.“

Einig sind sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch, dass Rundfunkräte und Verwaltungsräte mehr Mitwirkungsrechte bei den Qualitätsstandards und beim Kostencontrolling bekommen sollen. In der Wahrnehmung vieler Bürger gibt es zu viel Berichterstattung, bei der nicht mehr unterscheidbar ist, ob es sich um objektive Berichterstattung handelt oder um eine Meinung oder alles gemischt. Das ist ein zentraler Punkt.

Verpflichtend ausgestrahlt werden müssen Das Erste, das ZDF, die Dritten, 3 Sat und Arte. Anderes kann als Webangebot geliefert werden. Wir können uns künftig den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Inhalteproduzent fürs Digitale mit angeschlossenem Fernsehen vorstellen. Die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringen seit eh und je auf eine Verkleinerung. Das hat sich bisher noch nicht durchgesetzt. Auch wenn die Blockade der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt 2021 ein schlimmes Beispiel rundfunkpolitischer Kurzsichtigkeit war. Richtung AfD. Zum Glück hat hier – wieder einmal – das Bundesverfgassungsgericht korrigiert (Claudia Tieschky, SZ 4./5./6.6.22).

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