3611: Kohl-Witwe hat wenig Chancen.

2016 klagte Helmut Kohl gegen Heribert Schwan, seinen ehemaligen Ghostwriter, von dem er sich 2009 getrennt hatte, für dessen Buch

Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle,

das dieser gemeinsam mit Tilman Jens geschrieben hatte, der 2020 verstorben ist. Die ursprüngliche Klage ging über 5 Millionen Euro und die Streichung von 116 Stellen in dem Buch, die alle von Schwan stammten. 630 Stunden hatte Heribert Schwan auf Band, die für die vierbändigen Memoiren von Helmut Kohl gedacht waren. „Kohl hatte in den Gesprächen .. ungewöhnlich offenherzig vom Leder gezogen und seinem aufmerksamen Zuhörer viele deftige Zitate geliefert.“ (Wolfgang Janisch, SZ 26.10.21) Helmut Kohl starb am 16 Juni 2017.

Seine Witwe, Maike Kohl-Richter, verfolgte den Prozess weiter. Aber der Tod ändert juristisch alles. Zwar war Heribert Schwan zur Verschwiegenheit verpflichtet, aber der noch nicht rechtskräftig gewordene Anspruch war nicht vererbbar. Und: „Einem Verstorbenen kann Genugtuung nicht mehr verschafft werden.“ Bleibt die Frage, ob es Frau Kohl-Richter gelingt, wenigstens die rufschädigenden Zitate tilgen zu lassen. Ansonsten kommen wir vielleicht doch noch in den Genuss der „Wahrheit“ in der Form von deftigen Helmut-Kohl-Zitaten (z.B. über Heiner Geißler).