3449: AfD muss hohe Strafe zahlen.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage der AfD gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung ab. Sie muss nun 396.000 Euro zahlen. 2017 hatte die Partei in 17 Tranchen 132.000 Euro von zwei Schweizer Pharmafirmen auf das Konto von Alice Weidels AfD-Kreisverband Bodensee erhalten. Der wirkliche Spender blieb unbekannt. Zudem habe die Partei die Spende nicht unverzüglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet, wie in solchen Fällen vorgeschrieben, so das Gericht. Alice Weidel hatte 2017 gemeinsam mit Alexander Gauland die AfD-Spitzenkandidatur im Bundestagswahlkampf übernommen.

Bei der Spende war die höchstzulässige Zahlung bei einer Übermittlung aus dem Ausland bei weitem überschritten worden. Außerdem sind Spenden aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz nicht erlaubt. Die Spende wurde insofern zu Unrecht verbucht. Der wahre Spender sollte verschleiert bleiben. Strohmänner hatten anscheinend dafür Geld bekommen, als Spender aufzutreten. Inzwischen hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass der wahre Spender der deutsche Immobilienmlliardär Henning Conle ist. Die Bundestagsverwaltung und die AfD-Bundesebene hatten von der Spende zunächst nichts erfahren. Wie die AfD behauptet, ist das Geld im April des Folgejahres zurücküberwiesen worden. Auch habe Frau Weidel keinen persönlichen Nutzen von der Spende gehabt.

Im vergangenen Jahr hatte die AfD schon einen Prozess um eine fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Parteichef Jörg Meuthen verloren. Es war um Werbeaktionen für Meuthen im Landtagswahlkampf von Baden-Württemberg 2016 gegangen, die von der Schweizer PR-Firma Goal AG organisiert worden waren. Gekostet hatte die Aktion 89.800 Euro. Auch diese Parteispende hatte die Bundestagsverwaltung als illegal eingestuft (Markus Balser, SZ 17.6.21).

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