3322: Ein System, das Täter schützte

Das zweite Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln von dem Strafrechtsprofessor Björn Gercke hat dazu geführt, dass der Hamburger Erzbischof Stefan Heße den Papst um die Entbindung von seinen Aufgaben gebeten hat. Ihm wurden im Gutachten elf Pflichtverletzungen vorgeworfen. Außerdem sind zurückgetrten bzw. freigestellt der Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, der Generalvikar Norbert Feldhoff und der Chef des Kirchengerichts Günther Assenmacher.

Kardinal Rainer Maria Woelki wurde im Gutachten entlastet. Im Gegensatz zu Kardinal Joachim Meisner, dem ein Drittel der einschlägigen Pflichtverstöße angelastet wird (2017 gestorben). Er hat seine Pflichten versäumt, aber ein Privatarchiv über die Missbrauchsfälle geführt. 2010 hat er gelogen, als er überrascht tat angesichts der gerade öffentlich gewordenen kriminellen Handlungen.

2020 hatte die Kanzlei Westphal Spilker Wastl bereits ein Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln vorgelegt, dass Kardinal Woelki anscheinend zu unbequem war. Er hielt es deswegen zurück, was das Erzbistum Köln sehr unglaubwürdig machte. Eine Austrittswelle folgte.

Matthias Drobinski wirft dem Gercke-Gutachten vor, immer noch zu sehr orientiert zu sein an den Institutionen und zu wenig an der Opfern. „Ein Missbrauchsfall aus dem Jahr 1975 mag lange her sein. Doch die Gewalt, die damals ein zehnjähriges Kind traf, lebt zerstörerisch weiter, in einem heute 56-jährigen Erwachsenen. Sie ist nicht Geschichte. Sie ist Gegenwart. Dieser Perspektivwechsel steht noch aus, nicht nur im Erzbistum Köln übrigens.“

(Annette Zoch, SZ 19.3.21; Matthias Drobinski, SZ 19.3.21)

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