Beim Deutschen Presserat wurden 2020 4.085 Beschwerden eingereicht. So viele wie nie zuvor. Die meisten zur taz-Polizei-Kolumne von Hengameh Yhagoobifarah und zur Berichterstattung über eine Kindstötung in Solingen. 41 Prozent der Beschwerden lagen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Deutschen Presserats, etwa weil sie sich auf den Rundfunk (Radio und Fernsehen) bezogen. Andere weil offensichtlich kein Verstoß gegen den Pressecodex vorlag.
530 Artikel wurden in den Beschwerdeausschüssen diskutiert. Eine öffentliche Rüge wurde in 53 Fällen ausgesprochen. Sie muss im entsprechenden Blatt abgedruckt werden. Hauptsächlich ging es dabei um Schleichwerbung und die Wahrung des Opferschutzes. Im Zusammenhang mit Corona kam es viermal zu einer Rüge. Den prominentesten Beschwerdefall, die taz-Polizei-Kolumne, erkannte der Presserat als Satire und wies die 382 Beschwerden ab (Aurelie von Blazekovic, SZ 24.2.21).