3172: Eine Quote ist gegen das Grundgesetz.

Der Professor für Strafrecht, Tonio Walter, der in Regensburg lehrt, überprüft, ob eine Quote mit dem Grundgesetz vereinbar ist:

1. Die fundamentale Gerechtigkeitsnorm ist der Artikel 3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Das ist auf ein Individuum, einen Menschen bezogen.

2. Deswegen hieß es im Feminismus früher: „Keine einzige Frau darf wegen ihres Geschlechts benachteiligt, kein Mann bevorzugt werden.“

3. 1994 wurde das GG ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

4. Damit war vieles gemeint, etwa der Ausbau der Kinderbetreuung. Eines war nicht gemeint: die Quote.

5. Eine Geschlechterquote ist ein diametraler Gegensatz zu dem Diskriminierungsverbot des Artikels 3. Denn solange sie nicht erfüllt ist, verlangt sie gerade jene Bevorzugung oder Benachteiligung, die Artikel 3 ausdrücklich untersagt.

6. In Hamburg konnten Frauen, die Richterinnen werden wollten, von der Justizverwaltung zurückgewiesen werden, als ihr Anteil dort 60 Prozent überschritten hatte.

7. Heute halten viele Geschlechtergerechtigkeit nicht mehr für individuelle Chancengleichheit, sondern für eine Prozentzahl.

8. Im GG heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Unsere Verfassung versteht das individuell.

9. Viele schließen gegenwärtig auf Grund von Prozentzahlen darauf, dass Frauen diskriminiert werden. Nach dem Muster: „Woher weißt du, dass Frauen diskriminiert werden?“ „Weil sie unterrepräsentiert sind.“ „Warum sind sie das?“ „Weil sie diskrimimiert werden.“ Ein klassischer

Zirkelschluss.

10. Empirisch ist belegt, dass es zwischen Frauen und Männern in ihren persönlichen Präferenzen statistisch klare Unterschiede gibt.

11. Für immer mehr Kollektive werden „strukturelle Benachteiligungen“ entdeckt und ihre Entschädigung durch Zwangsrepräsentation: Ethnien, Religionen und sexuelle Orientierungen.

12. „Früher dachten nur die Rassisten in Rassenkollektiven. Heute tun es auch die Antirassisten. Früher unterteilten nur religiöse Fanatiker die Menschheit in Muslime und Andersgläubige. Heute tun das auch die Anwälte religiöser Toleranz. Früher hielten nur Sexisten Frauen allesamt für andersartig. Heute tun das auch die Feministen. Früher hielt man es für rückständig, einen Menschen auf sein Geschlecht, seine Herkunft, seine Religion zu reduzieren. Heute betrachtet man das als progressiv.“

13. Je größer die Zahl schützenswerter Kollektive, desto komplizierter wird ihr Verhältnis untereinander.

14. „Auch mir gefällt Diversität. Aber nur, wenn sie das Ergebnis freier Entscheidungen und fairen Wettbewerbs ist; nur, wenn sie mit jener Gerechtigkeit gegenüber dem Einzelnen einhergeht, die bisher auf unseren Fahnen stand – und die auch das Grundgesetz laut und deutlich verlangt.“

(Tonio Walter, SZ 5./6.12.20)

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