3103: Polen beschließt extrem restriktives Abtreibungsrecht.

Das seit 2015 rechtswidrig zusammengesetzt polnische Verfassungsgericht hat das Abtreibungsrecht in Polen noch verschärft. Nun gilt eine schwere Schädigung des Fötus nicht mehr als Grund für eine Abtreibung, wie ein Gesetz aus dem Jahr 1993 es vorsah. Das ist das nahezu vollständige Verbot der Abtreibung. Trotzdem gibt es auch in Polen viele Abtreibungen. Im Untergrund, im Ausland und zu Hause mit Medikamenten.

Der von der Regierungspartei PIS kontrollierte juristische Dienst des polnischen Parlaments argumentiert, das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben stehe höher als das einer Frau auf Selbstbestimmung. Damit dient es dem Machtinteresse der katholischen Kirche, der anscheinend das Leben von Frauen gleichgültig ist, nicht aber ihr ideologisch fundiertes Herrschaftsinteresse. Die PIS war 2016 angesichts des Widerstands von 100.000 Polinnen in 143 Städten noch zu feige gewesen, im Parlament ein komplettes Abtreibungsverbot zu beschließen. Zur Erreichung ihrer Ziele setzt sie gerne das von ihr manipulativ zusammengesetzte Verfassungsgericht ein (Florian Hassel, SZ 23.10.20; 24./25.10.20).

Bei der katholischen Kirche ist anscheinend nur noch Verlass auf den Zölibat, das Verbot der Abtreibung und Kindesmissbrauch.

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