Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die „Vollendung der inneren Einheit“ als „bleibende Aufgabe“ bezeichnet. Das gelte im Hinblick auf die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, aber etwa auch im Hinblick auf die Repräsentanz in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“. Wenn rückblickend die DDR betrachtet werde, komme oft nur unzureichend die
Differenz zwischen Staatsmacht und Staatsvolk
zum Ausdruck. Am Unrechtscharakter der Herrschaft bestehe kein Zeifel. Das Leben der Menschen müsse freilich individuell betrachtet werden. Auch in „der Einparteiendiktatur haben Ärztinnen ihre Patienten behandelt, Handwerker, Lehrerinnen und Erzieher ihre Arbeit verrichtet und Nachbarn einander geholfen“. Es habe zum „Zynismus der Staatsmacht der DDR“ gehört, „die Leistungen dieser Menschen als Beitrag zum Gelingen des Systems umzudeuten“ (Mü, FAZ 2.10.20).