Im NSU-Urteil heißt es über Beate Zschäpe:
„Die Angeklagte Zschäpe hat jeweils gemeinschaftlich und vorsätzlich handelnd in 10 Fällen einen Menschen heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet.“
(Annette Ramelsberger, SZ 30.4.20)
Im NSU-Urteil heißt es über Beate Zschäpe:
„Die Angeklagte Zschäpe hat jeweils gemeinschaftlich und vorsätzlich handelnd in 10 Fällen einen Menschen heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet.“
(Annette Ramelsberger, SZ 30.4.20)