2739: Kopftuchverbot im Gericht verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das hessische Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen mit der Verfassung vereinbar ist. Eine Muslimin hatte sich beschwert, die ihr Kopftuch auch während der praktischen Ausbildung im Gericht tragen wollte. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Verbot nicht ihre Religionsfreiheit verletze. Zwar begründe allein das Tragen eines religiösen Symbols im richterlichen Dienst noch keinen Zweifel an der Objektivität der Juristin. Allerdings könne ein sichtbares politisches oder religiöses Bekenntnis im Gerichtssaal das allgemeine Vertrauen der Bevölkerung in die Neutralität der Justiz beeinträchtigen (Wolfgang Janisch, SZ 28.2.20).

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.