Bei der Organspende besteht die Widerspruchslösung, die Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) vorschlägt, darin, dass mir ein Organ oder Organe bei meinem Tod entnommen werden dürfen, wenn ich vorher nicht rechtzeitig widersprochen habe. Dabei werden die Fundamentalfragen der Menschenwürde und der Totenruhe berührt. Der Staat darf nicht mein Nicht-Handeln vor dem Tod als Bequemlichkeit bezeichnen und beiseiteschieben. Ein staatlicher Zwangsakt in dieser Angelegenheit passt nicht zu dem Wort „Spende“. Der Staat denkt auch nicht daran, einen Teil des Vermögens eines Verstorbenen zu konfiszieren, um es dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen zur Verfügung zu stellen.
„Der Staat darf mir meinen Körper nicht wegnehmen, er darf es noch sehr viel weniger, als er Grundstücke enteignen darf.“
Der Mensch gehört sich selbst, nicht der Gesellschaft, nicht dem Staat. „Es ist nicht hoch genug zu würdigen, es ist Selbsthingabe, wenn ein Mensch im Fall des Hirntodes bereit ist, Organe zu spenden, um einem anderen, der ihm in der Regel fremd ist, das Leben zu retten. Aber dieser Rettungsakt darf nicht dekretiert werden.“ Und Schweigen ist keine Zustimmung. „Es wäre .. die Umkehrung jeglichen Rechtsverständnisses, wenn man gezwungen würde, das Normale, das Selbstverständliche, also die Achtung vor Integrität, Unantastbarkeit und Sebstbestimmung durch eine Erklärung erst sicherstellen zu müssen.“
Jeder Mensch hat das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden mit Bildern, in denen die Entnahme seiner Organe gezeichnet wird. Menschen dürfen feige sein. Es ist ihnen erlaubt, Auseinandersetzungen über die Organspende auszuweichen. „Es ist ein Gewaltakt, Menschen unter Druck zu setzen, sich Vorstellungen von Explantationen und Amputationen an seinem beatmeten sterbenden Leib auszusetzen.“ (Heribert Prantl, SZ 5./6.10.19)
Die Widerspruchslösung widerspricht der Würde des Menschen (Art. 1 GG).