Das türkische Verfassungsgericht hat die fast einjährige Untersuchungshaft des deutschen Journalisten Deniz Yücel für verfassungswidrig erklärt. In der einstimmig gefällten Entscheidung heißt es, durch die Haft sei das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sowie die Meinungs- und Pressefreiheit verletzt worden. Die Richter aus Ankara stellten zu der Anklage der „Propaganda für eine Terrororganisation“ fest, die Beschuldigung eines Journalisten wegen der Veröffentlichung von Meinungen Dritter schränke den Beitrag der Presse zu Themen öffentlichen Interesses ernsthaft ein. Das könne nicht als Terrorpropaganda ausgelegt werden (FAZ 29.6.19; SZ 29./30.6.19).