2442: Berliner Mietendeckel

Gemessen am durchschnittlich verfügbaren Einkommen sind in Deutschland in vielen Regionen die Mieten zu hoch. Nicht überall, aber immer mehr. Besonders in den Großstädten. Das ist seit langem bekannt, aber die bisherigen Gegenmaßnahmen haben im Wesentlichen nicht gegriffen. Es ist wohl schwierig in den Griff zu bekommen. Nun will der rot-rot-grüne Berliner Senat einen Mietendeckel beschließen, wonach in den nächsten fünf Jahren in Berlin die Mieten nicht erhöht werden dürfen. Inkrafttreten soll das Gesetz 2020, aber per Verordnung soll es rückwirkend zum Datum des Beschlusses gelten.

Das hat dazu geführt, dass gerade jetzt einige Mieten erhöht werden. Auch wenn der Berliner Mieterverein bisher noch kein ungewöhnlich hohes Aufkommen von Mieterhöhungen registriert. Haus und Grund hat seine Mitglieder zur Mieterhöhung aufgefordert. Denn sonst würden Mieter bestraft, „die in der Vergangenheit nicht alle Möglichkeiten der Mieterhöhung ausgeschöpft haben“. Der Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass es nicht frevelhaft sei, Vermieter über mögliche gesetzliche Änderungen zu informieren. Wahrscheinlich komme die Erhöhungswelle nun ein wenig früher als erwartet.

Gutachten über die einschlägige Rechtslage kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen (BFW) hält den Mietendeckel für verfassungswidrig, andere nicht. Zu befürchten sind hier jahrelange Rechtsstreitigkeiten und ein investitionsfeindliches Klima. Der Verein der Wohnungsbaugenossenschaften Berlin warnt vor der Einführung des Mietendeckels. Dann würden weniger Wohnungen gebaut. Seine Mitglieder investieren jährlich 320 Millionen Euro in Bestand und Neubau. In Berlin sind die Mieten in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen. Laut zentralem Immobilien-Ausschuss verlangen Vermieter bei Neuverträgen mehr als zehn Euro kalt pro Quadratmeter (Julian Erbersdobler, SZ 13.6.19).

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