Dieter Grimm gehört zu den großen Intellektuellen unter den Verfassungsrechtlern. Von 1987 bis 1999 war er Richter am Bundesverfassungsgericht. Von 2001 bis 2007 leitete er das Wissenschaftskolleg in Berlin. Anlässlich 70 Jahren Grundgesetz haben Ferdos Forudastan und Wolfgang Janisch ihn für die SZ (4./5.5.19) interviewt.
SZ: Nehmen wir den Umweltschutz: Er ist wichtig, bewegt viele Bürger und wurde vor rund 25 Jahren neu ins Grundgesetz aufgenommen. Was ist daran falsch.
Grimm: Nichts. Beim Umweltschutz geht es um eine der Überlebensfragen der Gesellschaft, die von den angestammten Parteien lange Zeit vernachlässigt worden war. Es ist sinnvoll, solche Aufgaben verfassungsrechtlich zum Staatsziel zu erheben.
SZ: Weil es auch aus ihrer Sicht mehr als Symbolik ist?
Grimm: Ja, denn es steht dann nicht mehr im Belieben der jeweiligen Regierung, ob sie sich dem Umweltschutz widmet oder nicht, und es verändert die Gewichtung, wenn es um Abwägung zwischen Umweltschutz und anderen Interessen geht.
SZ: Sollte nicht auch der Klimaschutz ins Grundgesetz aufgenommen werden?
Grimm: Der Klimaschutz ist von ähnlich überlebenswichtiger Bedeutung wie der Umweltschutz. Ich hätte nichts dagegen, ihn ebenfalls ins Grundgesetz aufzunehmen. Bekämen wir etwa eine Regierung, die den Klimawandel für ‚fake news‘ hält, würde ein solches Staatsziel der Abkehr vom Klimaschutz entgegenstehen. …