2176: Millionklage gegen die SZ abgewiesen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Schadensersatzklage in Höhe von 78 Millionen Euro abgewiesen, die der Geschäftsmann Hannes Kuhn gegen die SZ angestrengt hatte. Wäre die Klage durchgegangen, dann wäre kaum mehr kritischer Wirtschaftsjournalismus in Deutschland möglich gewesen.

Die Klage bezog sich auf einen Bericht der SZ-Journalisten Markus Balser und Uwe Ritzer über ein auffälliges Aktiengeschäft. Es spielte sich rund um den Niedergang der von Kuhn mitbegründeten Firma Solar Millenium ab. Der SZ lagen Hinweise vor, die den Verdacht auf Insiderhandel nahelegten. Die SZ hatte das akribisch recherchiert und streng nach den Regeln der Verdachtsberichterstattung aufgeschrieben. Der Artikel erschien am 25. Juni 2013. Das griff der Züricher „Tages-Anzeiger“ auf, wodurch Kuhns Schweizer Geschäftspartner von dem Verdacht erfuhren. Sie stoppten das Geschäft.

Die Vorsitzende Richterin Monika Bieber sagte, das Gericht habe nicht die Überzeugung gewonnen, dass der Artikel in der SZ ursächlich für den Abbruch der Geschäftsbeziehungen war. Auch seien Zeugen unglaubwürdig gewesen. Ihre Aussagen hätten nicht komplett der Wahrheit entsprochen.

Der Prozess wurde in der Medienbranche aufmerksam verfolgt. Der Anwalt der SZ, Martin Schippan, bezeichnete die Klage als Einschüchterungsversuch und Angriff auf die Pressefreiheit (C. Henzler/A. Ramelsberger, SZ 26.10.18)

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