Der BGH hat einer Hautärztin ein Löschungsrecht für ihren Eintrag im Bewertungsportal Jameda zugesprochen, weil die Plattform
zahlende Ärzte
bevorzugte. Damit verließ sie ihre Funktion als neutraler Wegweiser. Noch dreister war das Versicherungsportal
Check 24,
das auch durch seine penetrante Fernsehwerbung bekannt ist. Das OLG München hat die Firma dazu verurteilt, deutlich auf die eigene Tätigkeit als Makler hinzuweisen. Häufig verfolgen die Portale eigene Geschäftsinteressen im Bewertungsfeld.
Dem steht das berechtigte Interesse etwa von Medizinern gegenüber, die dem Geschäft eines niedergelassenen Arztes nachgehen, das aus der Deckung der Anonymität torpediert werden kann. Man muss sich nur einmal eine psychiatrische Praxis vorstellen mit entsprechend schwieriger Klientel, um ermessen zu können, welches Störpotential hier lauert.
Der Schutz der betroffenen Ärzte muss verbessert werden.
Mittlerweile sind auch das Bundesjustizministerium und das Bundeskartellamt auf diesem Feld tätig geworden, um Transparenz, Neutralität und Abwehransprüche zu gewährleisten (Wolfgang Janisch, SZ 21.2.18).