Eine ganze Seite widmete der ehemalige Berliner Justizsenator Wolfgang Wieland (2001-2002), der für die Grünen von 2005 bis 2013 im Bundestag saß, der Rezension eines Buchs über DDR-Anwälte (taz 13./14.1.18). Es stammt von Christian Booß und heißt
„Im goldenen Käfig“.
Es ist 2017 in Göttingen erschienen (Vandenhoek & Ruprecht). Die 800 Seiten beruhen auf einer von der Humboldt-Universität Berlin angenommenen Dissertation. Das Buch ist im wissenschaftlichen Duktus geschrieben mit Fußnoten und Quellenverzeichnis. Es zeichnet die Entwicklung der Anwaltschaft in der DDR, ihre Rekrutierung und Ausbildung, ihre politische Instrumentalisierung, ihre Grenzen und Freiräume, ihr Agieren innerhalb und außerhalb des Polizei- und Justizapparats nach.
Booß betreibt keine Schwarz-Weiß-Malerei, scheut aber auch vor klaren Festlegungen und Verurteilungen nicht zurück, wo sie erforderlich sind. Das Gesamtbild der Anwaltschaft in der DDR fällt düster aus. Die Zahl der Anwälte sank kontinuierlich von ca. 2.800 auf ca. 600 zum Ende der DDR. Dafür gab es drei Gründe:
1. Entnazifizierung, 2. Flucht, 3. Bildung von Anwaltskollegien.
Einzelanwälte duldete die DDR nur noch, wo sie sie brauchte. Im internationalen Rechtsverkehr, beim Häftlingsfreikauf und bei der
Überwachung ihrer Mandanten.
Die Stasi observierte die Anwälte genau. Wirkliche Unabhängigkeit gab es bei den „Tschekisten in der Anwaltsrobe“ am Ende fast nicht mehr. Und trotzdem sind etwa
Robert Havemann, Wolf Biermann und Rudolf Bahro
lange Zeit richtig verteidigt worden. Der Schauspieler Armin Müller-Stahl sagt über seinen Anwalt:
„Da sitzt der Rechtsanwalt, … mein vermeintlicher Freund, spricht Recht und tat Unrecht. Alles, aber auch alles hatte er der Stasi mitgeteilt, was ihr nicht hätte mitgeteilt werden dürfen.“
Unbotmäßige Kollegen wie der Altkommunist Götz Berger wurden aus der Anwaltschaft ausgeschlossen. „Das Gros der Anwälte bejahte das System und unterstützte den Staat demnach. Der Staat brauchte sie, gerade im Verkehr mit dem Ausland und als rechtliche Fassade. Diese an sich starke Position führte .. nur zu zaghaften Forderungen nach mehr Unabhängigkeit. Das Gängelband des Staates war akzeptiert und wurde sogar ‚in Selbstverwaltung‘ gegen unliebsame Kollegen selbst angelegt.“