Der Bundestag hat gegenwärtig 631 Abgeordnete. Demnächst könnten es zwischen 675 und 704 Mandate sein, wenn alle Wähler ihre Erst- und Zweitstimme derselben Partei zukommen ließen. Das haben Berechnungen des Politologen Joachim Behnke von der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen (Bodensee) ergeben.
299 Abgeordnete sitzen auf Direktmandaten, 299 ziehen über die Landeslisten ein. Die Verschiebung (Vergrößerung des Bundestags) erfolgt durch
Überhangmandate
und
Ausgleichsmandate.
Wir wählen ja nach dem System einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl (zwei Stimmen).
Die Bedingung, dass alle Wahlkreissieger in den Bundestag kommen, hat den Bundestag bereits bisher vergrößert. Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass alle direkt Gewählten im Bundestag sein müssen. Überhangmandate laufen dem Ideal des reinen Proporzes zuwider. Es kann zum Paradox des
„negativen Stimmgewichts“
führen. Eine Partei, die von einer Wahl auf die nächste leicht an Zweitstimmen zugewinnt, kann u.U. bundesweit ein Mandat verlieren. Das konnte das Bundesverfassungsgericht nicht dulden und hat 2013 das Verfahren geändert. Überhangmandate fallen nach wie vor an, aber sie werden bei den Parteien, die weniger oder gar keine bekommen, so weit ausgeglichen, dass der Proporz wieder stimmt (Ausgleichsmandate). In der Wahl 2013 generierten vier Überhangmandate 28 Ausgleichsmandate. Das lag an der geringen Wahlbeteiligung in Bayern und daran, dass dort besonders viele Stimmen auf Parteien fielen, welche die Fünf-Prozent-Hürde nicht schafften.
Für die Bundestagswahl 2017 wird wichtig, dass die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die FDP wieder in den Bundestag einzieht. Die AfD wird vermutlich erstmals in den Bundestag kommen (über Zweitstimmen). Das beschert wahrscheinlich der Union Überhangmandate, die ausgeglichen werden müssen. Ein „schlanker“ Bundestag wird damit unmöglich.
Bei den daraus erwachsenden schwierigen Koalitionsverhandlungen dürfte dann eine erneute
Wahlrechtsreform,
die erforderlich wäre, um die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu begrenzen, auf der Agenda ganz unten stehen. Man könnte etwa den Proporz nicht für das gesamte Parlament, sondern nur für die 299 Listenplätze diktieren. Dieses
„Grabenwahlsystem“
liefe auf eine Schwächung des Verhältniswahl-Anteils hinaus (Ulf von Rauchhaupt, FAS 17.9.17).