Das Oberste Gericht Russlands hat die „Zeugen Jehovas“ verboten. Es folgt damit einem Antrag des russischen Justizministeriums, die Gemeinschaft als „extremistische Organisation“ einzustufen. Die Zentrale der Gemeinschaft und ihre 395 örtlichen Organisationen werden geschlossen, ihr Eigentum fällt an den russischen Staat. Nach eigenen Angaben haben die „Zeugen Jehovas“ etwa 175 000 Mitglieder. Denjenigen, welche die Aktivität der Organisation weiterführen wollen, droht eine Verurteilung wegen Zugehörigkeit zu einer verbotenen religiösen Gemeinschaft, was mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft werden kann.
Russland geht einen weiteren Schritt zu einer weltanschaulichen Diktatur (FAZ 22.4.17).