1275: Homosexuelle rehabilitieren und entschädigen

Der Homosexuellen-Paragraf des Strafgesetzbuchs stammte aus Kaisers Zeiten. Von den Nazis wurde er verschärft und von der Bundesrepublik beibehalten, obwohl er gewiss ab 1949 verfassungswidrig war, als das Grundgesetz galt. Erst 1969 wurde der „Schwulen-Paragraf“ abgeschwächt und 1994 abgeschafft. Zwischen 1945 und 1969 wurden etwa 50.000 Männer wegen des § 175 verurteilt. Damit war häufig gesellschaftliche Ausgrenzung und berufliche Vernichtung verbunden.

Bis heute sind die verurteilten Männer nicht rehabilitiert worden. Auch die DDR-Urteile, wo ein ähnlichger Paragraf galt, sind noch nicht aufgehoben.

Nun hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ein „Eckpunktepapier zur Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“ vorgelegt. Es wird höchste Zeit. Denn die meisten noch lebenden Opfer dieses Unrechts sind alt. Der Gesetzgeber will „dieses Unrecht .. in Form eines Aufhebungsgesetzes korrigieren“. So sollen die „Schandtaten des Rechtsstaats“ abgemildert werden.

Die Opfer werden entschädigt. Zudem ist eine individuelle Kompensation vorgesehen. Die Zahlung soll auf jeden Fall die „verbüßte Freiheitsentziehung, gezahlte Geldstrafen, Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen des Betroffenen“ umfassen. Für Härtefälle soll ein Extra-Fonds eingerichtet werden.

Nicht aufgehoben werden sollen Urteile wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) oder von Erwachsenen mit Personen unter 16 Jahren. Der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak begrüßte den Vorstoß des Justizministers. Der Bundestag soll die Rehabilitierung noch vor Ablauf der Wahlperiode Ende 2017 beschließen (Robert Roßmann, SZ 2./3.7.16).

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