Berufsgewerkschaften wie
die GDL (Lokführer),
der Marburger Bund (Ärzte) und
Cockpit(Piloten)
gehen gezielt gegen das alte gewerkschaftliche Prinzip der Tarifeinheit vor, das die Solidarität (die gemeinsame Interessenvertretung von schwächeren und stärkeren Kollegen) der Arbeitnehmer in einem Betrieb gewährleisten sollte. Die Berufsgewerkschaften vertreten gezielt Einzelinteressen von privilegierten Berufsgruppen. Etwa der Lokführer.
Dies will die Bundesregierung durch das Tarifeinheitsgesetz verhindern. Aber wahrscheinlich ist das geplante Gesetz verfassungswidrig. Denn es schränkt das Streikrecht ein und kann einen Streik damit „unverhältnismäßig“ machen, wie es im Arbeitsrecht heißt. „Unverhältnismäßig“ ist ein Streik unter anderem dann, wenn das angebliche Streikziel gar nicht erreicht werden kann. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen heißt es dazu, dass der Streik „unverhältnismäßig sein kann, soweit ein Tarifvertrag erzwungen werden soll, dessen Inhalte nicht zur Anwendung kommen“ (Detlef Esslinger, SZ 18.5.15).
Fast alle Berufsgewerkschaften haben Klage beim Bundesverfassungsgerichts gegen das Tarifeinheitsgesetz angekündigt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) könnte mit ihrem Gesetzentwurf scheitern.