In der Erziehungswissenschaft in Düsseldorf, wo Annette Schavan 1980 promoviert wurde, gab es ein 32 Schreibmaschinenseiten umfassendes Heft „Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten“, das 1978 in der 8. Auflage vorlag. Geschrieben hat es der Pädagogikprofessor Wolfgang Kramp. Einer der Herausgeber ist Schavans Doktorvater Gerhard Wehle, der Schavan das Thema „Person und Gewissen“ gestellt hat (Roland Preuss SZ 2.2.13).
Auf gut zweieinhalb Seiten sind dort die Zitierregeln aufgeführt. Der Absatz zur „Zitierpflicht“ beginnt mit dem Satz „Geistiger Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt.“ Der Verstoß gegen Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens habe „schon manchen Wissenschaftler um Ehre und Karriere und manchen Prüfungskandidaten um den Erfolg seiner Bemühungen gebracht. Und das ist gut so.“
Wolfgang Kramp huldigt dem „Gebot der intellektuellen Redlichkeit“. Er fordert schon bei Thesenpapieren „alle wörtlichen und sinngemäßen Entlehnungen aus fremden Texten kenntlich zu machen“. Insofern ist die letzte Entschuldigung Schavans von letzter Woche, sie habe „Flüchtigkeitsfehler“ gemacht, nicht glaubwürdig. Eine Schutzbehauptung. Schavan war selbst zwei Semester wissenschaftliche Hilfskraft bei Gerhard Wehle. Er trägt allein durch seine Themenstellung große Verantwortung für die gegenwärtige wissenschaftliche Misere, in der Annette Schavan sich befindet. Zum Vorschriftenheft sagt Wehle: „Ich habe das Zeugs vor ein paar Jahren dann doch ins Altpapier geworfen.“
Das dokumentiert Gerhard Wehles Einstellung zum Fall Schavan. Einige Wissenschaftler argumentieren, Schavans Doktorvater habe sich nicht habilitiert und deshalb das wissenschaftliche Handwerk selbst nicht beherrscht. Das gilt aber nicht für die ganze Pädagogik. Dort haben 1980 schon die gleichen Regeln geherrscht wie 2013.
Die Strategen Angela Merkels haben vermutlich die Aufgabe, das Ende des Falls Schavan nach die Bundestagswahl 2013 zu verlegen. Das sollte sich die Union gut überlegen. Denn eventuell kommt sie sonst ohne Not in den Ruch, Plagiatorinnen zu begünstigen.