3465: Genderkritik ist wieder erlaubt.

Die Britin Maya Forstater hatte 2019 Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, weil sie von ihrem Unternehmen wegen eines Tweets nicht weiterbeschäftigt worden war. Sie hatte geschrieben, dass

das biologische Geschlecht „unveränderbar“

sei. Diese Formulierung fand der Arbeitsrichter „des Respekts in einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig“ und wies Forstaters Klage ab. Der High Court hob das Urteil nun auf. Er bescheinigte Forstater zwar ebenfalls „genderkrtische Äußerungen“, sah diese aber von der Meinungsfreiheit gedeckt, da sie „nicht darauf gezielt haben, die Rechte von Transgender zu zerstören“. (Jochen Buchsteiner, FAS 27.6.21)