Journalisten und Öffentlichkeitsarbeiter sind nicht dasselbe. Zwar verwenden sie weithin gleiche Arbeitstechniken und streben mit ihren Produkten in die Öffentlichkeit. Während aber Journalisten im
Auftrag der gesamten Öffentlichkeit
arbeiten, agieren Öffentlichkeitsarbeiter im
Auftrag eines einzelnen Auftraggebers,
ihre Tätigkeit ist eine Form der Werbung (andere Werbeformen sind Propaganda und Wirtschaftswerbung/Reklame). Damit widersprechen sich die Tätigkeiten von Journalisten und Öffentlichkeitsarbeitern. Die einen sollen aufklären, die anderen von ihrem Auftraggeber ein möglichst positives Bild (Image) zeichnen.
Wenn es nach wie vor so ist, dass der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), eine Journalistengewerkschaft, auch „Pressesprecher“ aufnimmt, obwohl diese glasklar Öffentlichkeitsarbeit betreiben, dann können wir uns das damit erklären, dass der DJV nach vielen Mitgliedern (nach Macht) strebt. Verständlich, aber von der Sache her nicht geboten.
Auftrag der Presse (laut Pressegesetzen): Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie im öffentlichen Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder sich auf andere Weise an der Meinungsbildung beteiligt.
Auftrag des Rundfunks (nach Rundfunkgesetzen und Staatsverträgen): Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung.