2562: Der Bundestag ist zu groß.

Der Bundestag besteht gegenwärtig aus 709 Mitgliedern, obwohl nach dem Wahlgsetz nur 598 vorgesehen sind. Und 2021 könnten es über 800 werden. Das würde die Arbeitsfähigkeit des hohen Hauses beschädigen. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Deswegen haben kürzlich über hundert Staatsrechtslehrerinnen und Staatsrechtslehrer an den Bundestag geschrieben und entsprechende Reformen verlangt. Sonst könnte man auf die Idee kommen, vielen Abgeordneten sei das eigene Hemd (das eigene Mandat) wichtiger als der Gemeinwohlrock.

Die hohe Zahl der Abgeordneten kommt zustande durch die 46 Überhangmandate der CDU und die 65 Ausgleichsmandate, die andere Parlamentsparteien erhalten. Weil inzwischen acht (8) Parteien im Bundestag vertreten sind und viele von ihen den ehemaligen Volksparteien Zweitstimmen wegnehmen, die Union aber immer noch groß genug ist, um die meisten Wahlkreise mit relativer Mehrheit zu gewinnen, bekommen CDU und CSU – im Westen – das Gros der Wahlkreise. Die Ausgleichsmandate haben den Sinn, die Gesamtzahl der Mandate wieder dem Zweitstimmenergebnis proportional anzugleichen. Für viele Abgeordnete würde ein weiters Anwachsen des Bundestags die Chance auf Wiederwahl erhöhen. SPD und CDU sehen es gerne, dass sich ihr Vertrauensverlust bei den Wählern nicht in Mandatsverlusten niederschlägt.

Die Steuergelder für die Bezahlung und Unterbringung der zusätzlichen Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter sind eine Form von öffentlicher Verschwendung. Für den Bürger erscheint das Wahlrecht zunehmend undurchschaubar. 2017 sind zusätzlich zu den regulären 298 Abgeordneten 409 über starre Listen gewählt worden. Der Wähler weiß nicht, ob er durch sein Wahlverhalten Überhangmandate schafft. Der Staatsrechtslehrer Hartmut Maurer hat vorgeschlagen, gleich ganz zum Mehrheitswahlrecht überzugehen, allerdings mit offenen Listen, damit die Bürger die Abgeordneten wirklich auswählen können.

Eine Lösung des Problems läge darin, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. Diese müssten, um Überhangmandate zu vermeiden, von 299 auf 180 verringert und damit also erheblich räumlich vergrößert werden. Der Neu-Zuschnitt der Wahlkreise ist schwierig, weil die interessierten Parteien interessenbefangen sind. Eine Verringerung der Wahlkreise in zwei Stufen vorzunehmen, wie kürzlich vom Bundestags-Vizepräsidenten Thomas Oppermann (SPD, Göttingen) vorgeschlagen, ist wenig sinnvoll, weil dadurch der Neuzuschnitt der Wahlkreise zweimal vollzogen werden müsste. Ein Weg wäre es, die Zahl der Direktmandate dadurch zu verringern, dass nur die erfolgreichsten Wahlkreiskandidaten ein Mandat erhalten. Ein anderer Reformansatz sieht vor, in jedem Wahlkreis zwei Abgeordnete zu wählen. Das hätte den Vorzug, dass es bei 298 Wahlkreisen bleiben könnte und der Reformaufwand überschaubar bliebe (Hans Herbert von Arnim, SZ 2./3.10.19).

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