Im Alter von 88 Jahren ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter (1983-1996) Ernst-Wolfgang Böckenförde gestorben. Von ihm stammt der berühmte Satz:
„Der freiheitliche, säkulare Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
In Kassel geboren, wurde der gläubige Katholik und Sozialdemokrat Böckenförde zu einem der herausragenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik. Die Kirche betrachtete er als Ort der Wertebildung und Wertevermittlung. Die Funktion des Verfassungsrechtlers sah er in der Begrenzung der Macht der Politik. Als die Kirche noch Wahlempfehlungen gab, verwies u.a. Böckenförde sie in die Schranken. Böckenförde war Professor für öffentliches Recht, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie in Heidelberg, Bielefeld und Freiburg. Sein Faible für Carl Schmitt war unverständlich (Heribert Prantl, SZ 26.2.19).