Als Teilhaber der Kommunikationsfirma „wk & 1“ war der gegenwärtige AfD-Fraktionsvize im Bundestag, Peter Felser, 2001 und 2003 für mehrere Wahlspots der Republikaner verantwortlich. Diese durften vom SFB und vom HR nicht ausgestrahlt werden, weil sie antisemitisch waren. Das steht in einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin. Das Gericht sah einen „eindeutig antisemitischen Charakter“ in einem Teil des Wahlspots. Einmal war der Fernsehmoderator
Michel Friedman,
damals Mitglied im Vorstand des Zentralrats der Juden in Deutschland, verunglimpft worden. Zum anderen sei der Eindruck vermittelt worden, dass man behaupten dürfe, es habe den Holocaust nie geben (Jens Schneider, SZ 29.11.17).