1660: Briefwahl: nicht unproblematisch

Robert Rossmann (SZ 23.8.17) schreibt:

„Die Briefwahl ist auch verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Das Wahlgeheimnis ist bei ihr nicht in gleicher Weise gewährleistet wie bei der Urnenwahl. Das gilt auch für die Kontrolle der Stimmabgabe. Wer kann etwa garantieren, dass die Bewohner eines Heimes tatsächlich alle ihre Briefwahlstimmen frei und geheim abgegeben haben? Die Liste der aufgedeckten Briefwahl-Betrügereien ist lang.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Briefwahl trotzdem in mehreren Entscheidungen für verfassungskonform erklärt. Die Richter fanden, das Ziel, mit ihr die Wahlbeteiligung hoch zu halten, überwiege die Gefahren. Doch bei all diesen Karlsruher Entscheidungen lag die Briefwahl-Quote niedriger als heute. Der Bundestag tut deshalb gut daran, die Briefwahl nicht durch weitere Erleichterungen noch stärker zu fördern.“

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