1617: Gebühren für Privatfernsehen ?

Die medienpolitischen Forderungen von Vertretern des Privatfernsehens werden immer dreister. Nun hat der Pro-Sieben-Sat 1-Vorstand Conrad Albert gesagt:

„In dem Maße, in dem wir die Grundversorgung vor allem in jungen Segmenten de facto mitübernehmen, finden wir es sachgerecht, dass diese Inhalte aus öffentlichen Mitteln finanziert oder mitfinanziert werden.“ „Die öffentliche Finanzierung darf sich nicht länger an der Institution festmachen, sondern am Inhalt.“ „Warum leisten wir uns eigentlich zwei Anstalten, ARD und ZDF? Braucht es wirklich acht Milliarden Euro, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen?“ (FAS 2.7.17)

Damit liegt das Privatfernsehen auf einer Linie mit der AfD.

Alles olle Kamellen. Natürlich weithin von der Presse unterstützt, die zu den gleichen Medienunternehmen zählt wie das Privatfernsehen, aber so tut, als sei sie neutral. Damit hat sich das

Bundesverfassungsgericht

seit 1961 ff. ausreichend beschäftigt. Das ist beruhigend. Stellen wir uns einmal vor, dass der ganze Mist, der vom Privatfernsehen gezeigt wird, mit Rundfunkgebühren finanziert würde. Nicht auszudenken!

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