In der FAS (12.3.17) schreiben Marten Freidel und Volker Zastrow:
„Das Urteil des Landgerichts Würzburg zugunsten von Facebook ist falsch. Es enthebt den Konzern einer Verantwortung, die er tatsächlich hat. In dem Fall ging es um ein Foto, auf dem der syrische Flüchtling Adas Modamani und Bundeskanzlerin Merkel für ein Selfie posieren. Nachdem dieses Bild ins Netz gelangt war, missbrauchten Hetzer es auf die immer gleiche Weise. Sie stellten es neben die Fotos von Terroristen und behaupteten, Modamani sei der Attentäter. Sie erklärten ihn zum Täter von Brüssel, Ansbach und Berlin. Zuletzt behaupteten Rechtsradikale, Modamani sei einer der Flüchtlinge, die in Berlin versucht hatten, einen Obdachlosen anzuzünden. Nichts davon ist wahr. Anas Modamani hat nichts verbrochen. Aber die Fotomontagen kursieren noch immer auf Facebook. Modamani stellte daher einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Er wollte erreichen, dass Facebook die besagten Bilder von sich aus sucht und löscht – also nicht nur einzeln entfernt, wenn sich einer beschwert. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Richter argumentierten, Facebook mache sich die Inhalte seiner Nutzer weder zu eigen, noch verbreite es sie selbst.
Das steht im Widerspruch zu einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof vor drei Jahren fällte. Damals ging es um Google. Die Richter entschieden damals: Selbst wer gegen Gesetze verstößt, hat das Recht, dass Google die Nachrichten darüber irgendwann entfernt. Das wurde ‚Recht auf Vergessen‘ genannt. Ein unbescholtener Mann dagegen muss sich gefallen lassen, auf Facebook massenhaft als Verbrecher gebrandmarkt zu werden?“