Die Thüringer Behörden haben in den neunziger Jahren im Kampf gegen den Rechtsextremismus auf der ganzen Linie versagt. Heribert Prantl (SZ 12.3.13) schreibt in seinem Kommentar:
„Die Geschichte der Bundesrepublik ist mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gepflastert. Entsprechend groß ist die Zahl der oft ziegelsteindicken Berichte, in denen die Ergebnisse der Arbeit dieser Ausschüsse dargestellt wird. Von hohem Wert ist kaum einer dieser Texte. Sie sind dick, aber nicht gewichtig; oft sind weite Passagen parteipolitisch gefärbt.
Das ist bei diesem Bericht ganz anders: Der 554 Seiten starke Zwischenbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des thüringischen Landtags ist ein beklemmendes, erschütterndes, zeitgeschichtliches Dokument. Er stellt das Versagen der Sicherheitsbehörden im Umgang mit den Rechtsextremisten so schonungslos dar, dass man auch dann erschrickt, wenn man schon viel darüber weiß. Die 554 Seiten sind eine Chronik des Systemversagens, ein Schuldbekenntnis. Der Ausschuss beklagt die Rolle des Verfassungsschutzes als desaströs, er beschreibt die Polizei als problematisch. Der Bericht zeigt – so bekennt ein Ausschussmitglied -, dass Thüringen die Verantwortung dafür übernehmen muss, dass die NSU-Mitgliedern zu Mördern wurden.
Dabei schildert dieser erste Bericht erst die Anfänge des Desasters; er endet nämlich im Jahr 1998, in dem Jahr, in dem das NSU-Trio untergetaucht ist – vor den Morden also. Diese Berichte und Analysen werden die Basis für die Neuorganisation der inneren Sicherheit sein müssen.“
Die beiden Abgeordneten der „Linken“ im Untersuchungsausschuss, Katharina König und Martina Renner, kommen zu noch schärferen Urteilen. Insbesondere zum Gebaren des Verfassungsschutzes. „Quellenfetischismus und Geheimdienstgläubigkeit“ hätten es den Akteuren erlaubt, „das Eigenleben des Dienstes bis an den Rand der Strafbarkeit und darüber hinaus zu treiben“ (Tanjev Schultz SZ 12.3.13).