Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut entschieden, dass die Rundfunkgebühr rechtens ist. Dabei hatte das Gericht die Frage zu klären, ob die Gebühr in Wahrheit eine Steuer ist und ob sie mit dem Gleichbehandlungsgebot zu vereinbaren ist. Schon im März 2016 hatte das Gericht ebenso entschieden (SZ 16.6.16)