1116: H.A. Winkler: Europa nicht überfordern !

Der angesehene Historiker Heinrich August Winkler, SPD-Mitglied, warnt davor, Europa angesichts der Flüchtlingswelle und der schwerwiegenden weiteren Herausforderungen aus deutscher Perspektive zu überfordern. Zunächst erläutert er

a) den Unterschied zwischen der „kleindeutschen“ und „großdeutschen“ Lösung bei den Staatsgründungen 1871 und 1990,

b) geht auf das neue Staatsbürgerschaftsrecht von 2000 ein und wirft

c) dann ein Blick auf die Asylrechtsänderung von 1993.

Lange herrschte in Deutschland das Verständnis der Nation als „Schicksalgemeinschaft“ vor, die hauptsächlich von Sprache und Kultur bestimmt war und nicht auf politische Zusammengehörigkeit setzte. Das konnte „völkisch“ als Abgrenzung von „stammesfremden Elementen“ gedeutet werden. Trotzdem kam es aus politisch-pragmatischen Gründen 1871 (durch Bismarck) und 1990 zu „kleindeutschen“ Lösungen (ohne Österreich, die deutschsprachige Schweiz etc.). Zudem wurde im Jahr 2000 das deutsche Staatbürgerschaftsrecht zu einem Bodenrecht („jus soli“) verändert, wonach der Geburtsort (wie in Westeuropa) und nicht die Abstammung über die Staatsangehörigkeit entschied.

Kritisch betrachtet Winkler die Asylrechtsänderung von 1993, wonach für Personen, die aus einem Mitgliedsland der EU oder aus einem anderen sicheren Drittstaat stammten, nicht mehr das Recht auf Asyl galt. Für Winkler war das eine Lösung auf Kosten Dritter, nämlich Spaniens, Italiens, Maltas und Griechenlands. „Die Frage stellt sich nicht erst heute, ob es nicht eine ehrlichere Lösung gewesen wäre, Deutschland durch die Reform des Artikels 16 zu verpflichten, politisch Verfolgten nach Maßgabe seiner Aufnahme- und Integrationsfähigkeit, also im Rahmen des Möglichen und nach besten Kräften, Asyl zu gewähren, gleichzeitig auf die Europäisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts im Geist der Solidarität zu dringen und die legale Immigration, derer Deutschland aus demografischen Gründen dringend bedarf, durch ein großzügiges, modernes

Einwanderungssgesetz

zu erleichtern.“

Die meisten westlichen Demokratien kennen das Asylrecht nur als institutionelle Garantie im Rahmen des Völkerrechts als ein vom Staat gewährtes Recht. Der parlamentarische Rat 1948/49 hatte bei seiner Formulierung des Asylrechts die vor den Nazis und den kommunistischen Nachkriegsdiktaturen Flüchtenden vor Augen. Diese Unterschiede müssen H.A. Winkler nach berücksichtigt werden. Deutsche Alleingänge seien zu vermeiden. Es wäre bei den deutschen Entscheidungen des Sommers 2015 besser gewesen, sie vorher mit der EU abzustimmen.

Winkler warnt davor, Europa zu überfordern. Schon Hans Joas habe 2012 eine „rückwärtsgewandte Idealisierung und Sakralisierung Europas, die paradoxerweise auch für hochgradig säkularisierte Intellektuelle attraktiv ist“, konstatiert. Die Gefahr dieser Überhöhung liege in der

Enttäuschung.

Zugleich erschienen die Deutschen den anderen Europäern als die Moralisten mit dem erhobenen Zeigefinger. Dagegen brauchten die Deutschen in Europa Kompromissfähigkeit. Dazu seien sie tatsächlich in der Lage. Denn sie hätten ein überwiegend selbstkritisches Verhältnis zu ihrer Geschichte entwickelt und sich dadurch für den Westen geöffnet.

Zur Antwort auf die Frage „Was ist deutsch?“ gehörten „die unveräußerlichen Menschenrechte, darunter die Meinungs- und Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Bekenntnis zur wehrhaften, pluralistischen, repräsentativen Demokratie, die kategorische Absage an Rassismus und Judenfeindschaft und die allmähliche Überwindung des ethnisch verengten Verständnisses von Nation“ (Heinrich August Winkler, SZ 22.12.15).

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