1099: Kopftuchverbot in Frankreich erlaubt

„Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich die Befugnis für ein striktes Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst zugebilligt. Der Gerichtshof hat die Beschwerde einer französischen Muslimin abgewiesen, deren Zeitvertrag als Sozialarbeiterin in einem französischen Krankenhaus im Jahr 2001 nicht verlängert worden war. Sie hatte sich, trotz mehrerer Beschwerden von Patienten, geweigert, während der Arbeit ihr Kopftuch abzulegen. Ihre Klage wegen Verletzung ihrer Religionsfreiheit war vor französischen Gerichten gescheitert.“ (Wolfgang Janisch, SZ 27.11.15)

Nach Meinung des Gerichts war der Eingriff durch das legitime Ziel gerechtfertigt, namentlich die Rechte der Patienten zu schützen. Dem französischen Staat räumte das Gericht einen großen Beurteilungsspielraum ein. „Das französische Kopftuchverbot habe seine Wurzel darin, dass in Frankreich eine strenge Trennung von Religion und Staat gelte. Die Beurteilung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solches Verbot verhältnismäßig sei, müsse deshalb den französischen Behörden und Gerichten überlassen bleiben.

Die dortigen Gerichte waren zum Ergebnis gekommen, das Kopftuch sei ein ‚ostentatives‘ religiöses Symbol. Sie maßen dem Grundsatz der staatlichen Neutralität größeres Gewicht bei und hielten das Verbot daher für berechtigt. Damit, so entschied das Menschenrechtsgericht, hätten sich die französischen Gerichte innerhalb ihres Beurteilungsspielraums gehalten.“

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