Russland will Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) künftig nicht mehr in allen Fällen als bindend akzeptieren. Das Verfassungsgericht in St. Petersburg entschied, dass die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Einzelfällen hinter der russischen Verfassung zurückstehen müsse. Anlass für die Klage von Duma-Abgeordneten war ein Urteil des Straßburger Gerichtshofs, den enteigneten Aktionären des Ölkonzerns Yukos eine Entschädigung von zwei Milliarden Euro zuzusprechen (SZ 15.7.15).
Russland will nicht zu Europa und zum Westen gehören.