Das Bundesverwaltungsgericht hat letzte Woche entschieden, dass jeder Bürger das Recht hat, Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags einzusehen. Damit legt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2006 aus. Geklagt hatte „Die Welt“, die recherchieren wollte, ob und wie weit der Plagiator Karl-Theodor zu Guttenberg Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes für seine plagiierte Dissertation verwendet und dabei ggf. plagiiert hatte. Das Bundesverwaltungsgericht korrigierte zwei Urteile des Verwaltungsgerichts – und des Oberverwaltungsgerichts Berlin. Der Bundestag hatte 2011 dem Journalisten Manuel Bewarder die Einsicht in die Gutachten verweigert.
Manuel Bewarder schreibt heute („Die Welt“ 27.6.16): „Wir haben gewonnen. Es ist ein wichtiges Urteil für den Anwendungsbereich des IFG in Deutschland. Nach vier Jahren werden wir die Möglichkeit bekommen, selbst dem Plagiatsverdacht nachzugehen.“