Bei dem Gedanken, dass in Israel eine rassistische Politik geführt wird, sitzt den meisten von uns ein Kloß im Hals. Wir wollen uns das nicht vorstellen. Und doch gibt es wohl Grund dazu. Bei Licht betrachtet. Es geht um den Gesetzentwurf der Regierung Netanjahu, Israel zum „Staat jüdischen Glaubens“ zu erklären. Micha Brumlik nimmt dazu ausführlich Stellung (taz 6./7.12.14). Grund zu dem Vorhaben ist der demographische Wandel in Israel, der den Bevölkerungsanteil der Araber, die israelische Staatsbürger sind, ständig wachsen lässt. Weiter rechts als Netanjahu stehende Koalitionspartner wollen Arabisch als zweite Amtssprache aufheben und damit die nichtjüdischen Bürger zu Bürgern zweiter Klasse machen.
Brumlik zitiert dazu zunächst die als Verfassung geltende israelische Unabhängigkeitserklärung von 1948: Der Staat Israel „wird auf den Grundlagen der Freiheit, Gleichheit und des Friedens, im Lichte der Weissagungen der Propheten Israels gegründet sein; er wird volle politische und soziale Gleichberechtigung aller Bürger ohne Unterschied der Religion, der Rasse und des Geschlechts gewähren; er wird die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der Sprache, der Erziehung und Kultur garantieren; er wird die Heiligen Stätten aller Religionen sicherstellen und den Grundsätzen der Verfassung der Vereinten Nationen treu sein“.
Das höchste israelische Gericht hatte im August 2013 entschieden, den Antrag von 21 Bürgern abzuweisen, die in ihren Personalpapieren unter der Rubrik „Nationalität“ statt „jüdisch“ „israelisch“ eintragen lassen wollten. Seither gilt, dass israelische Staatsangehörige entweder eine „jüdische“, eine „arabische“ oder eine „drusische“ Nationalität und damit unterschiedliche kollektive Rechte haben.
Kompliziert!
Nun gibt es seit längerem Israelis, die ihr Land nicht für eine Demokratie, sondern eine „Ethnokratie“ halten. Dabei verbirgt sich hinter einer demokratischen Fassade die systematische Vorherrschaft einer ethnischen Gruppe. Dafür gibt es noch andere Beispiele als Israel.
Brumlik fragt, ob „Ethnokratien“ rassistisch seien. Er antwortet: Sicher nicht im Sinne eines exterminatorischen Biologismus der Nationalsozialisten. Wohl aber im Sinne der am 7. März 1966 von den UN verabschiedeten Resolution gegen „racial discrimination“. Danach bedeutet „rassische Diskriminierung“ jede sich „auf Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft gründende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, die Anerkennung, den Genuss oder die Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in gleichberechtigter Weise im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens zu vereiteln oder zu beeinträchtigen“.
In diesem Sinn wird sich für Micha Brumlik das Gesetzesvorhaben der Regierung Netanjahu „zur größten Krise des jüdischen Volkes seit der Katastrophe des von Deutschen begangenen nationalsozialistischen Massenmords“ entwickeln.