5680: Wölfe dürfen im Rahmen des Jagdgesetzes geschossen werden.

Der Bundesrat hat zugestimmt, dass Wölfe im Rahmen des Bundesjagdgesetzes geschossen werden dürfen. Der Wolf muss sich dann in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinden. Die Jagdzeit ist von 1. Juli bis zum 31. Oktober. Falls Wölfe Weidetiere getötet haben, dürfen sie sogar außerhalb dieser Regeln geschossen werden. Die Bundesländer können Gebiete ausweisen, in denen die Jagd auf Wölfe förderlich ist, weil dort Weidetiere schwer zu schützen sind wie Almen und Deiche, Zäune und Herdenschutzhunde sollen trotzdem vom Staat finanziell unterstützt werden (SZ 28./29.3.36).

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