Als zweite Instanz enntschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH), dass im Nordschwarzwald ein Wolf abgeschossen werden darf, der sich mehrmals Menschen zu stark genähert hatte. Das hatte schon die erste Instanz so gesehen. Aber Naturschützer hatten Einspruch eingelegt. Der Wolf muss bis zum 10. März 2026 getötet werden. Es können sich nun professionelle Trupps von Jägern aufmachen, um ihre Pflicht zu erfüllen (SZ 17.2.26).