Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Medienrechtsprechung des
Landgerichts Hamburg,
des Oberlandesgerichts Hamburg,
des Bundesgerichtshofs und
des Bundesverfassungsgerichts
gerügt (Wolfgang Janisch, SZ 11.7.14).
Zugrunde lag ein Bericht der „Bild“-Zeitung vom 12. Dezember 2005. Darin fragte das Blatt „Was verdient er wirklich beim Gas-Pipeline-Projekt?“ Gemeint war der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Dieser hatte im Mai 2005 vorzeitige Neuwahlen angekündigt, die er im September 2005 verlor. Am 9. Dezember wurde offiziell bestätigt, dass Schröder den Vorsitz der „Nordeuropäischen Gaspipeline“ übernommen habe, eines Konsortiums von Gazprom. Am 11. April 2005 wurde der Vertrag über den Bau der „Ostsee-Pipeline“ unterzeichnet. Ein von Schröder gefördertes Projekt.
Es bestand nun der Verdacht, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder persönliche Gründe gehabt hatte, als er in relativ aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte. Nämlich einen lukrativen Vertrag mit Gazprom.
Die genannten deutschen Gerichte sahen darin die Äußerung eines ehrenrührigen und nicht durch Fakten gedeckten Verdachts. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dagegen betrachtet die Entscheidungen der deutschen Gerichte als eine Verletzung der Pressefreiheit. Denn ein Bundeskanzler müsse nun einmal mehr aushalten als ein Privatmensch. Das Straßburger Gericht weist auf die Rolle der Presse als „Watchdog“ hin. Dazu gehöre die Verbreitung von Informationen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Publikationsverbote hätten einen „abschreckenden Effekt auf die Meinungsfreiheit“.