Zwei Professoren nehmen sich den Grundlagentext der EKD „Rechtfertigung und Freiheit. 500 Jahre Reformation 2017“ vor. Der Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann aus Göttingen und der Emeritus für Neuere Geschichte Heinz Schilling aus Berlin („Die Welt“ 24.5.14). Sie bemängeln die Verengung auf die Rechtfertigungslehre („allein Christus“, „allein durch Gnade“, „allein durch das Wort“, „allein mittels der Schrift“, „allein aus Glauben“) und die fehlenden Bezüge zum Politischen, zum Ökonomischen, zum Sozialen und zum Rechtlichen. Deren funktionale Ausdifferenzierung habe uns erst die Aufklärung gebracht. In der Reformationszeit seien sie eng miteinander verwoben gewesen. Kaufmann und Schilling kritisieren auch die Fixierung auf Martin Luther. Er sei die einzige Identifikationsfigur, andere Reformatoren fehlten.
„Vonnöten ist darüber hinaus eine Begründung der ‚weltgeschichtlichen Bedeutung‘ jener Ereignisse auch für die Säkulargesellschaft. Aufzuzeigen wäre beispielsweise, welche Dynamik die Reformation für eine Partizipation der Menschen an ihrem Gemeinwesen auslöste, im Adel, bei den Bauern – und vor allem in den Städten. Weit über die kirchlich-religiöse Mitbestimmung hinaus traten nicht nur in Reichsstädten, sondern auch und gerad in vielen vom Luthertum geprägten Städten West-, Mittel- und Norddeutschlands ein frühmoderner Stadtrepublikanismus und eine stadtbürgerliche Politikkultur in Erscheinung. Hierauf sich zu besinnen, stände der heutigen Zivilgesellschaft gut an.“
Führt nicht ein Strang von der Reformation 1517 zu den Menschenrchten 1776, ein anderer zum Untertanengeist der Moderne?