576: Rundfunkfreiheit in Deutschland und Europa

Angesichts von 65 Jhren Grundgesetz befragen Wolfgang Janisch und Heribert Prantl den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm nach den Grundrechten in Europa (SZ 23.5.14). Grimm ist Professor für Öffentliches Recht und war von 1987 bis 1999 maßgeblich an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beteiligt. Er lehrt international, in seinem Fall kann man sagen: weltweit.

Grimm kommt dabei auf die Rundfunkfreiheit zu sprechen:

„Mir fällt zum Beispiel auf, dass der Rundfunk in Brüssel auf seinen wirtschaftlichen Aspekt reduziert wird, und dementsprechend erscheint auch die Rundfunkfreiheit primär als unternehmerische Freiheit, womit der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Störfaktor im wirtschaftlichen Wettbewerb wird. Unter dem Grundgesetz stehen dagegen die politischen und kulturellen Funktionen des Rundfunks im Vordergrund, die er gerade ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Zwänge erfüllen können soll.“

Das ist grundlegend für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Um ähnliche Punkte geht es auch bei dem mit den USA auszuhandelnden Freihandelsabkommen. Die politischen und kulturellen Funktionen des Rundfunks dürfen nicht den wirtschaftlichen untergeordnet werden.

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