Die CSU äußert sich häufig drastisch. Jetzt hat sie den Änderungsvorschlag der Ampel für das Wahlrecht zur Verkleinerung des Bundestags als „verfassungswidrig“ und „organisierte Wahlfälschung“ bezeichnet. Die Ampel will ein Kappungsmodell, bei dem Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Das dann abgebildete Wahlergebnis wäre gerecht. Die CSU: „Direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern, kennen wir sonst nur aus Schurkenstaaten.“
Übrigens ist die Union ja mit allen Versuchen gescheitert, die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu verkleinern.
Das Kappungsmodell bedeutet: „Wenn eine Partei in einem Bundesland 30 Direktmandate gewinnt, sie nach ihrem Zweitstimmenergebnis aber nur Anspruch auf 27 Sitze im Bundestag hat, gehen die drei Wahlkreissieger mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus.“ Ein Blick auf die letzte Bundestagswahl zeigt, dass wegen der zunehmenden Fragmentierung des Parteiensystems in einem Wahlkreis 18,6 Prozent der Stimmen zum Sieg gereicht haben.
In Bayern hat es für acht Jahre auch ein Kappungsmodell gegeben. Dort ziehen Wahlkreissieger nur dann in den Landtag ein, wenn ihre Partei die Fünf-Prozent-Hürde überschritten hat. Da wäre Bayern auch ein „Schurkenstaat“.
Wenn man den Bundestag verkleinern will, gibt es mehrere Möglichkeiten. Einmal kann man die Zahl der Wahlkreise reduzieren. Dabei gilt es zu bedenken, dass wir heute schon Wahlkreise haben, die doppelt so groß sind wie das ganze Saarland. Deswegen hat sich die Ampel für das Kappungsmodell ohne Überhang- und Ausgleichsmandate entschieden. Dann würde bei einem gerechten Ergebnis der Bundestag sofort kleiner.
Die CSU favorisiert übrigens das „Grabenwahlrecht“. Die eine Hälfte der Abgeordneten würde direkt in den Wahlkreisen gewählt, die andere Hälfte unabhängig davon über die Listen der Parteien. Die Union würde von diesem Modell enorm profitieren, Grüne, FDP, AfD und Linke würden sich erheblich verschlechtern. (Robert Roßmann, SZ 17.1.23)