Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte den Abtreibungsparagrafen 218 StGB abschaffen. Das trifft auf scharfe Kritik aus der Union. Auch das ungeborene Kind habe ein grundrechtlich geschütztes Lebensrecht. Der Lebensschutz für Haselmäuse und Krötenkolonien habe bei dieser Koalition „offenbar einen höheren Wert als der Schutz ungeborenen menschlichen Lebens“. Bisher ist eine Abtreibung grundsätzlich verboten, kann aber nach einer vorgeschriebenen fachlichen Beratung genehmigt werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig nach einer medizinischen oder kriminologischen Indikation (Roland Preuß, SZ 7./8.1.23).
Grundsätzlich und hauptsächlich geht es natürlich um das Recht von Frauen, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Und es nicht verklemmten Religionsvertretern überlassen zu müssen.