Die Schweiz hat ein besonderes Verhältnis zum Geld. Das ist nicht immer gut für andere Teile der Gesellschaft. Im jüngsten Ranking von Reporter ohne Grenzen ist die Schweiz von Platz zehn (10) auf Platz 14 abgestiegen. Im Schweizerischen Bankengesetz gibt es seit 2015 den Passus, dass Journalisten geheime Bankdaten nicht weitergeben oder auswerten dürfen, selbst wenn diese von öffentlichem Interesse sind. Bekannt wurde dies durch zweifelhafte Kundenbeziehungen der Bank Credite Suisse. Artikel 47 des Schweizerischen Bankengesetzes wird seither als „ernsthafte Bedrohung für die Pressefreiheit“ betrachtet.
Das Parlament hat trotzdem kürzlich in einer neuen Zivilprozessordnung bestimmt, dass Gerichte eine Berichterstattung stoppen dürfen, wenn Betroffenen ein „schwerer Nachteil droht“. Ursprünglich hatte es geheißen „besonders schwerer Nachteil“. „Besonders“ wurde auf Antrag eines liberalen Abgeordneten gestrichen. Das brachte die Vertreter der schweizerischen Medienbranche auf die Barrikaden: die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), die Mediengewerkschaften Syndicom und Impressum, die Schweizerische Journalistenschule (MAZ) und den Schweizerischen Presserat. Sioe bezeichneten den geänderten Passus als „Gefährdung der Medienfreiheit“. Der Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen Schweiz, Denis Masmejan, sagt: „Auch in einem Land wie der Schweiz ist es schwer begreiflich zu machen, dass Medien nun mal die herschende Ordnung stören m,üssen.“
(Isabell Pfaff, SZ 20.5.22)