541: Annette Schavan bekommt den Doktortitel nicht zurück.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Aberkennung des Doktortitels von Annette Schavan durch die Universität Düsseldorf für rechtens erklärt (Roland Preuss, SZ 21.3.14). Richterin Simone Feuerstein wies die Klage Schavans gegen den Entzug ab. Die Kosten des Verfahrens trägt Annette Schavan.

Roland Preuss schreibt dazu in seinem Kommentar: „Annette Schavans Niederlage hätte klarer kaum ausfallen können. All die Argumente ihrer Anwälte wischten die Düsseldorfer Verwaltungsrichter am Donnerstag zur Seite und wiesen ihre Klage ab. Es waren die üblichen Ausreden in Plagiatsfällen: Man habe damals eben anders gearbeitet, es gehe nur um wenige Textstellen – und überhaupt habe sich die Universität nicht an die Feinheiten der Promotionsordnung gehalten. Das Gericht aber konzentrierte sich aufs Wesentliche: Hat sie nun getäuscht oder nicht? Ja. Alles andere sind Nebensächlichkeiten.“

Die Universität Düsseldorf ist zu loben.

Ich frage mich, ob nicht Wissenschaften wie die Pädagogik sich zur Wehr setzen sollten gegen die ehrabschneiderischen Behauptungen etwa von Annette Schavan über die in der Wissenschaft um 1980 gängige Praxis.

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